Pakt für den Nachmittag

Der „Pakt für den Nachmittag“ (PfdN) beruht auf einer Kooperationsvereinbarung über die Einführung von ganztägigen Angeboten für die jüngsten Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2015/2016zunächst mit sechs Pilot-Schulträgern geschlossen wurde. Im „Pakt für den Nachmittag“ übernehmen Land und Schulträger erstmals gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den „Pakt für den Nachmittag“ aufgenommen werden. Im Schuljahr 2021/2022 beteiligen sich bereits mehr als 80% der Schulträger in Hessen mit insgesamt 349 Schulen an der Umsetzung des PfdN.

Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen.

Teilnehmende Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen verfügen an fünf Tagen in der Woche von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr und auch in den Schulferien über ein verlässliches und freiwilliges Bildungs- und Betreuungsangebot. Je nach Bedarf und orientiert an den vor Ort vorhandenen Strukturen und dem gemeinsam entwickelten Konzept wird im „Pakt für den Nachmittag“ ein für die jeweilige Kommune passendes Angebot etabliert, das Ganztag und Betreuung stärker verzahnt.

Eltern können zwischen mindestens zwei zeitlichen Modulen wählen, einem kürzeren bis 14:30 oder 15:00 Uhr und einem längeren bis 17:00 Uhr, auf Wunsch auch mit Ferienbetreuung.

Grundsätzlich ist der „Pakt für den Nachmittag“ ein freiwilliges Angebot, nach Anmeldung des Kindes dann verbindlich. Für die Bildungs- und Betreuungsangebote von Schulen im „Pakt für den Nachmittag“ gilt - ebenso wie für die Schulen im Profil 1, 2 und 3 des Ganztagsprogramms - der in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen verankerte Qualitätsrahmen für die Profile ganztägig arbeitender Schulen. Schulen im Pakt für den Nachmittag arbeiten nach den Qualitätskriterien des Profils 2.

Mit der Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 2018 erhalten die Schulen auch die Möglichkeit, das Ganztagsangebot bis 14.30 Uhr auf ihren Antrag hin als teilgebundenes Modell auszugestalten. Damit können auch Schulen am PfdN teilnehmen, die für die ganze Schule oder einzelne Klassenzüge ein Angebot über den Vormittag hinaus verpflichtend machen.
Die Umsetzung des „Pakts für den Nachmittag“ begann im Schuljahr 2015/2016 an insgesamt 57 hessischen Schulen in der Stadt Kassel, der Stadt Frankfurt, dem Kreis Bergstraße, dem Landkreis Gießen, dem Landkreis Darmstadt-Dieburg sowie der Stadt Darmstadt. Die Kooperationsvereinbarung wurde jeweils um regionale Anlagen ergänzt, um die Situation vor Ort zu berücksichtigen.

Im Schuljahr 2021/2022 beteiligen sich neben den sechs Pilotschulträgern die folgenden Schulträger am Pakt für den Nachmittag: Landkreis Fulda, Stadt Gießen, Kreis Groß-Gerau, Stadt Hanau, Kreis Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunus-Kreis, Landkreis Kassel, Stadt Kelsterbach, Lahn-Dill-Kreis, Landkreis Limburg-Weilburg, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Stadt Marburg, Stadt Offenbach, Landkreis Offenbach, Stadt Rüsselsheim, Vogelsbergkreis, Kreis Waldeck-Frankenberg, Wetteraukreis, Werra-Meißner-Kreis, Stadt Wiesbaden.

Durch den „Pakt für den Nachmittag“ wird der Ausbau des Ganztagsprogramms des Landes weiter beschleunigt und intensiviert. 


Quelle: https://kultusministerium.hessen.de/Schulsystem/Ganztagsprogramm-des-Landes-Hessen/Pakt-fuer-den-Nachmittag